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   BFH, 20.05.1980 - VI R 54/77   

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https://dejure.org/1980,1029
BFH, 20.05.1980 - VI R 54/77 (https://dejure.org/1980,1029)
BFH, Entscheidung vom 20.05.1980 - VI R 54/77 (https://dejure.org/1980,1029)
BFH, Entscheidung vom 20. Mai 1980 - VI R 54/77 (https://dejure.org/1980,1029)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    EStG (1971) § 19 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BFHE 130, 516
  • NJW 1980, 2432 (Ls.)
  • DB 1980, 1969
  • BStBl II 1980, 580
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.02.1979 - VI R 74/76

    Betriebsveranstaltung - Zuwendung - Verwaltungsvereinfachung - Freigrenze

    Auszug aus BFH, 20.05.1980 - VI R 54/77
    Im Urteil vom 23. Februar 1979 VI R 74/76 (BFHE 127, 205, BStBl II 1979, 390) hat der Senat die Verwaltungsvorschrift in Abschn. 11 Abs. 1 Sätze 2 und 3 LStR über die Zuwendungen von Arbeitgebern an Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen als eine im Verwaltungsermessen liegende Regelung zur Verwaltungsvereinfachung angesehen.

    In BFHE 127, 205, BStBl II 1979, 390 bestätigte der Senat auch seine frühere Rechtsprechung, daß der den Ehegatten von Arbeitnehmern gewährte geldwerte Vorteil als den Arbeitnehmern selbst zugeflossen anzusehen sei.

    Dies kommt bereits in den Ausführungen des Senats in BFHE 127, 205, BStBl II 1979, 390 zum Ausdruck.

  • BFH, 24.05.1968 - VI R 136/66

    Sachleistungen von geringem Wert - Schätzung - Fahrtkosten von Betriebsausflügen

    Auszug aus BFH, 20.05.1980 - VI R 54/77
    Allerdings habe der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Entscheidungen (Urteile vom 13. Mai 1964 VI 213/63, Rechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz, § 19 Abs. 1, Rechtsspruch 358; vom 24. Mai 1968 VI R 136/66, BFHE 93, 132, BStBl II 1968, 724) angedeutet, daß eine geringfügige Überschreitung der in den Lohnsteuer-Richtlinien festgelegten Grenzen unschädlich sein könne.

    Aus den vom FG angeführten BFH-Urteilen in StRK, Einkommensteuergesetz, § 19 Abs. 1, Rechtsspruch 358, und in BFHE 93, 132, BStBl II 1968, 724 kann nichts Gegenteiliges geschlossen werden.

    Dagegen zählen zu den geldwerten Vorteilen, die den Arbeitnehmern zuzurechnen sind, solche Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer persönlich und unmittelbar zugute kommen (BFHE 93, 132, BStBl II 1968, 724).

  • BFH, 26.08.1966 - VI 248/65
    Auszug aus BFH, 20.05.1980 - VI R 54/77
    Wie die unter 1. erwähnten Beispiele für den äußeren Rahmen einer Betriebsveranstaltung zeigen, gehören hierzu Aufwendungen, die für die "Gesamtheit der Teilnehmer" (vgl. BFH-Urteil vom 26. August 1966 VI R 248/65, BFHE 86, 783, BStBl III 1966, 659) oder für die "Gemeinschaft als solche" (BFH-Urteil vom 13. Mai 1964 VI 246/63, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1964 S. 386 - HFR 1964, 386 -) getätigt werden, die also zu keiner Bereicherung des einzelnen Arbeitnehmers führen.
  • BFH, 18.08.1967 - VI R 10/67

    Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen für die Aussteuer eines Kindes

    Auszug aus BFH, 20.05.1980 - VI R 54/77
    Der Zweck der Grenzziehung, eine eindeutig und leicht zu handhabende Differenzierung zu ermöglichen, wäre beseitigt, wenn jeweils zu prüfen wäre, ob und ggf. in welcher Höhe trotz Überschreitens der Grenze die Verwaltungsanweisung noch anzuwenden ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 18. August 1967 VI R 10/67, BFHE 90, 64, BStBl III 1967, 759, zum geringen Überschreiten der Verwaltungsanordnung in Abschn. 188 Abs. 9 der Einkommensteuer-Richtlinien - EStR - 1960 bis 1969).
  • BFH, 13.05.1964 - VI 246/63
    Auszug aus BFH, 20.05.1980 - VI R 54/77
    Wie die unter 1. erwähnten Beispiele für den äußeren Rahmen einer Betriebsveranstaltung zeigen, gehören hierzu Aufwendungen, die für die "Gesamtheit der Teilnehmer" (vgl. BFH-Urteil vom 26. August 1966 VI R 248/65, BFHE 86, 783, BStBl III 1966, 659) oder für die "Gemeinschaft als solche" (BFH-Urteil vom 13. Mai 1964 VI 246/63, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1964 S. 386 - HFR 1964, 386 -) getätigt werden, die also zu keiner Bereicherung des einzelnen Arbeitnehmers führen.
  • BFH, 13.05.1964 - VI 213/63
    Auszug aus BFH, 20.05.1980 - VI R 54/77
    Allerdings habe der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Entscheidungen (Urteile vom 13. Mai 1964 VI 213/63, Rechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz, § 19 Abs. 1, Rechtsspruch 358; vom 24. Mai 1968 VI R 136/66, BFHE 93, 132, BStBl II 1968, 724) angedeutet, daß eine geringfügige Überschreitung der in den Lohnsteuer-Richtlinien festgelegten Grenzen unschädlich sein könne.
  • BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79

    1. Zum Essensfreibetrag (keine Erhöhung) - 2. Haftung des Arbeitgebers; Anwendung

    Dementsprechend geht der BFH auch bei der "Annehmlichkeit" von 50 DM bei Betriebsveranstaltungen davon aus, daß es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt (vgl. z. B. Urteil vom 20. Mai 1980 VI R 54/77, BFHE 130, 516, BStBl II 1980, 580), weil der Vorteil einer einheitlichen Betrachtung zu unterziehen ist.
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